Jetzt geht es um den Keks

Kaum haben Gerichte die korrekte Benutzung von Cookies geklärt, möchten die Datenschutzbeauftragten mehrerer Bundesländer gezielt Medienseiten auf Tracking-Techniken untersuchen. Seit Inkrafttreten der DSGVO liegen Medienverlage und Datenschützer im Streit über die Zulässigkeit von Nutzertracking. Nun ist die Rechtslage geklärt, Nutzertracking ist nur mit Zustimmung erlaubt.

Einige Anbieter haben ihre Cookiebanner entsprechend angepasst. Andere bieten nur noch die Wahl zwischen Cookiezustimmung und kostenpflichtigem Abo.

Die Datenschützer werden nun prüfen, ob die neuen Regeln eingehalten werden.